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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sebastian Benoufa · Benoufa Consulting
Trappenbergstraße 26, 45134 Essen
Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Sebastian Benoufa, Benoufa Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Beratungs-, Implementierungs- und Schulungsleistungen im Bereich B2B-SaaS-Vertrieb, Sales Automation und AI-gestützter Vertriebsprozesse.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Konzeptions- und Implementierungsleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

(2) Konkreter Leistungsumfang, Liefergegenstände, Zeitrahmen und Vergütung werden im jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder Statement of Work (SoW) festgelegt. Im Konfliktfall gehen die Regelungen des Einzelvertrags diesen AGB vor.

(3) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Leads, Meetings, Abschlüssen oder Umsatzkennzahlen) ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Werkleistung vereinbart.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterzeichnung eines Angebots/SoW durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. E-Mail- und elektronische Signaturen gelten als schriftlich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge (CRM, Mail-Domains, Tool-Logins, ggf. API-Keys) und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungskompetenz.

(3) Verzögerungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Daraus resultierende Mehraufwände werden nach Stundensatz gemäß § 5 abgerechnet.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere DSGVO, UWG (§ 7 zu unaufgeforderter Werbung) sowie die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Drittanbieter-Tools. Der Auftragnehmer berät hierzu, übernimmt aber keine Rechtsberatung.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und kann als Festpreis, Tagessatz, Stundensatz oder als monatliches Retainer-Modell vereinbart werden.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt ein Stundensatz von [Stundensatz ergänzen — z. B. 180,00 €] netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sofern nicht Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG).

(3) Reise- und Reisenebenkosten sowie Drittkosten (Tool-Lizenzen, API-Credits, Enrichment-Volumen, Domains, Mailbox-Setups) werden nach Aufwand bzw. tatsächlich entstandenen Kosten gesondert berechnet. Drittkosten ab 200,00 € netto bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe des Kunden.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) an.

(5) Retainer-Vergütungen sind im Voraus zu zahlen und zu Beginn jedes Leistungszeitraums fällig.

§ 6 Leistungsfristen

(1) Vereinbarte Termine sind unverbindliche Zielangaben, sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich" oder „Fixtermin" gekennzeichnet.

(2) Höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen Dritter (Tool-Ausfälle, API-Limits, Mail-Provider-Sperren) oder behördliche Eingriffe verlängern Leistungsfristen entsprechend.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder als vertraulich erkennbaren Informationen (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundenlisten, Pipelines, Margen, Mitarbeiterdaten) streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden mit Namen und Logo als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden bzw. dessen Endkunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.

§ 9 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Kunde erhält an den im Rahmen des Vertrags speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Konzepte, Dokumentationen, Workflow-Konfigurationen, Prompts) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Voraussetzung ist die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) Methoden, Frameworks, Templates, Tool-Konfigurationen und Know-how, die der Auftragnehmer bereits vor Vertragsbeginn entwickelt hat oder allgemein in seiner Beratungstätigkeit einsetzt, verbleiben uneingeschränkt beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält hieran kein exklusives Nutzungsrecht.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Vertrags erlangtes generelles Know-how, anonymisierte Erkenntnisse und Best Practices auch für andere Mandate zu verwenden.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, ausgebliebene Leads oder mittelbare Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle, Fehler oder Richtlinienänderungen von Drittanbieter-Tools (z. B. E-Mail-Provider-Sperren, LinkedIn-Restriktionen, API-Änderungen, AI-Modell-Anpassungen) entstehen.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Retainer-Verträge laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vor.

§ 12 Wettbewerbs- und Abwerbeverbot

(1) Beide Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie für die Dauer von zwölf Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben.

(2) Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters fällig.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — Essen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.